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Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertriebsgeschäfts. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind rechtlich nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form sowohl seitens des Verkäufers als auch Käufers bestätigt werden.
Als „Verkäufer“ gilt neben dem Unternehmen Domel Holding d.d. auch jedes Tochterunternehmen Domel innerhalb der Gruppe (nachstehend: Verkäufer).
Als „Käufer“ ist jedes Unternehmen – jede Gesellschaft, jeder Unternehmer oder jede sonstige juristische oder natürliche Person – zu verstehen, die Ware beim Verkäufer bestellt.
Als „schriftliche Bestätigung“ zählt jede Bestätigung per Post, E-Mail oder Fax.
Im Fall von Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer, die einzelne Rechte und Pflichten anderweitig als in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise werden mit einem Vertrag oder Angebot und mit der geltenden Incoterms-Klausel bestimmt und können ohne Zustimmung des Verkäufers und Käufers nicht geändert werden.
Falls im Angebot nicht anders angegeben, ist das Angebot 30 Kalendertage gültig. Die im Angebot angeführte Lieferfrist ist lediglich informativ und für den Verkäufer nicht bindend. Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. Bei Abweichungen von den angebotenen Mengen behält sich der Verkäufer das Recht auf Preisänderung vor.
Als geleistete Zahlung gilt, wenn das Geld auf einem der Konten des Verkäufers eingegangen ist.
Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle in Verbindung mit der Eintreibung der Zahlung entstandenen Kosten zu berechnen. Der Verkäufer ist somit dazu verpflichtet, bei einem Zahlungsverzug seitens des Käufers von mehr als 45 Tagen die Lieferung einzustellen. Im Fall der Einstellung der Lieferung an den Käufer aufgrund von Zahlungsverzug haftet der Verkäufer nicht für den Schaden, der dem Käufer bei seiner Geschäftstätigkeit dadurch entsteht.
Der Verkäufer gewährt keinen Skonto auf vorzeitig geleistete Zahlungen außer im Fall, wenn mit dem Käufer eine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.
3. LIEFERUNG
Das Unternehmen Domel bestätigt nach Eingang der Bestellung seitens des Käufers die mögliche Lieferfrist. Die Lieferfrist läuft ab dem Tag der Bestätigung der Bestellung des Kunden. Stellt das Unternehmen Domel nach der Bestätigung der Lieferfrist fest, dass es diese nicht erfüllen kann, muss es den Käufer darüber umgehend schriftlich benachrichtigen und ihm eine neue voraussichtliche Lieferfrist anbieten.
Der Verkäufer behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.
Der Verkäufer und der Käufer sind verpflichtet, wirtschaftlich mit Leihverpackungen umzugehen, ungeachtet des Eigentümers der Verpackung. Bei unwirtschaftlichem Handeln der Gegenseite ist der Verpackungseigentümer zur Rückerstattung der durch das Handeln der Gegenseite verursachten Kosten berechtigt.
4. WARENRÜCKGABE
Die Rückgabe der Ware an das Unternehmen Domel seitens des Käufers ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich, und zwar, wenn es sich um Ware handelt, die nicht zweckgerecht für den Käufer angefertigt wurde, und wenn von der Warenübernahme nicht mehr als 30 Tage vergangen sind.
Die zurückgegebene Ware muss der Käufer in der Originalverpackung, in einwandfreiem Zustand und ohne sichtbare Nutzungszeichen samt beigelegter Rechnung sowie Angaben zum Bankkonto, auf welches die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen soll, zurücksenden.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Für die gelieferte Ware behält sich das Unternehmen Domel das Eigentumsrecht vor bis zur Begleichung des gesamten Kaufpreises bzw. bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Käufers in Verbindung mit der gelieferten Ware, einschließlich der Begleichung von eventuellen Kosten für Mahnungen und Verzugszinsen.
6. HÖHERE GEWALT
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder Teilerfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese die Folge von Ereignissen sind, die der Verkäufer nicht umgehen bzw. nicht verhindern, vorhersehen oder beheben konnte (höhere Gewalt) und auf die er keinen Einfluss hatte. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse wie beispielsweise Erdbeben, Brand, Überschwemmungen, Aufstände, Kriegszustände oder bewaffnete Konflikte, Terroranschläge, Epidemien, Stromausfälle, Internetausfälle, Streiks oder sonstige Arbeitsunterbrechungen wegen verwaltungstechnischer oder sonstiger administrativer Beschränkungen bzw. Verbote wie Embargo oder Pfändung, Beschränkungen der Finanztätigkeit, Transportbeschränkungen, Materialmangel auf dem Weltmarkt, Reduktion der Stromversorgung sowie andere Hindernisse, die unabhängig vom Willen des Verkäufers sind. Als höhere Gewalt versteht sich auch der Mangel an Material oder Dienstleistungen bei den Lieferanten des Verkäufers oder bei Unternehmen, die der Verkäufer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten einbezieht, als auch deren Lieferverzögerungen von Waren oder Dienstleistungen an den Verkäufer.
Ist die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aufgrund von im vorigen Absatz angeführten Gründen nicht möglich, muss der Verkäufer den Käufer darüber umgehend in Kenntnis setzen. In dem Fall wird die Verpflichtung des Verkäufers für jene Zeit eingestellt, solange die Erfüllung erschwert oder unmöglich ist, falls die entstandenen Umstände nicht verhindert, behoben oder vermieden werden konnten.
7. GARANTIEN UND REKLAMATIONEN
Für alle Produkte gewährleistet der Verkäufer 2 Jahre Garantie ab dem Fertigungsdatum des Produkts, außer wenn keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
Das Unternehmen garantiert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die übliche Qualität und Menge der Produkte gemäß den vom Käufer erhaltenen technischen Spezifikationen.
Domel übernimmt keine Haftung im Fall von Korrosion, wenn diese sich nicht auf die Funktionalität des Produkts auswirkt, außer wenn keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem Käufer getroffen worden sind. Wird das Aussehen des Produkts als Funktion angesehen, ist der erlaubte Korrosionsgrad bildlich oder anderweitig messbar zu definieren.
Bei offensichtlichen Mängeln unabhängig von Menge oder Qualität der Ware bzw. der Dienstleistung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer umgehend davon in Kenntnis zu setzen, die entstandenen Mängel genau zu beschreiben und die Prüfung der beanstandeten Ware am Feststellungort beim Käufer zu ermöglichen. Falls der Käufer nicht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels handelt, ist er zu keinen Rechtsmitteln berechtigt.
Bei versteckten Mängeln, die am Tag der Lieferung nicht offensichtlich sind, hat der Käufer den Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung darüber in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen, wobei die entstandenen Mängel genau zu beschreiben und eine Prüfung der beanstandeten Ware an dem Feststellungsort beim Käufer zu ermöglichen ist.
Schäden, die aufgrund von unsachgemäßer Nutzung und unautorisierter oder unfachmännischer Montage, unautorisiertem oder unfachmännischem Eingriff in die gelieferte Ware, unfachmännischer Inbetriebnahme, unfachmännischem, mangelhaftem oder nachlässigem Umgang mit der Ware (Schäden an Deckeln, Gehäusen, Bürsten usw.) oder aufgrund von Missachtung der Bedienungsanleitung und der Empfehlungen des Herstellers entstehen, werden als unberechtigte Reklamationen angesehen. Das Reklamationsverfahren wird in folgenden Dokumenten dargelegt: INFORMATIONEN ZU UNBERECHTIGTEN REKLAMATIONEN.
Für Rückgaben außerhalb der Garantiefrist wird das Verfahren aus dem vorigen Absatz angewandt.
Ist die Reklamation des Kunden berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, lediglich die unmittelbar bewiesenen Materialkosten (z. B. Kosten für den Sondertransport, Kosten für die erbrachten Warenleistungen usw.) zu tragen. Der Verkäufer kommt jedoch keinesfalls für die indirekten Kosten auf, wie beispielsweise (und nicht nur) Gewinnverluste, Produktionsstaus, Vertragsstrafen oder
sonstige indirekte Schäden, außer wenn keine anderweitigen Vereinbarungen mit dem Käufer bestehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jede nach ihren Kräften dafür zu sorgen, die Reklamationskosten so gering wie möglich zu halten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob er die Mangelware durch ein neues Produkt ersetzen oder ob er dafür sorgen wird, die Mängel am ursprünglichen Produkt zu beheben, bzw. ob er eine Entschädigung anbieten wird, außer wenn ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
8. STREITBEILEGUNG
Alle Unstimmigkeiten und Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer werden auf gütlichem Wege und einvernehmlich beigelegt. Sollten die Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist für deren Beilegung das Gericht am Firmensitz des Verkäufers zuständig.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten am 1.3.2022 in Kraft und gelten bis zu deren Änderung.